1.Januar 2005 - Neues Alterseinkünftegesetz in der Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung
Wenn sie Ihre Lebensversicherung, Private Rentenversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr noch 2004 abschließen, dann zu folgenden Konditionen:
Die Kapitalauszahlung ist 100% steuerfrei bei
- 12 Jahren Mindestlaufzeit
- mindestens 5 Jahren Beitragszahlung
- mindestens 60% Todesfallschutz
Über das angesparte Kapital nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren können Sie frei Verfügen.
Aber beachten Sie dabei , dass der erste Beitrag bis zum März 2005 eingezahlt werden muss!
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<b>Ab 2005 gelten folgende Konditionen:</b></p>
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Die Erträge aus Kapitalauszahlungen werden zu 50 Prozent besteuert bei:
<ul>
<li>einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren</li>
<li>und einer Auszahlung nach dem 60. Geburtstag</li>
</ul>
Wenn die obigen Kriterien nicht zutreffen, werden die Kapitalerträge grundsätzlich voll besteuert.
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Bei der Klassische Lebensversicherung und bei der Privaten Rentenversicherung sind die Beiträge bei abgeschlossenen Verträgen bis zum 31.12.2004 steuerlich in bestimmten Grenzen absetzbar. Ab 2005 (alle Verträge ab 01.01.2005) gibt es diesen Sonderausgabenabzug nicht mehr.
Bei der Direktversicherung gilt für alle bis zum 31.12. 2004 abgeschlossenen Verträge:
- Steuerfreie Kapitalauszahlung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
- Günstige Pauschalbesteuerung von 20 Prozent unabhängig vom individuellen Steuersatz
- Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung aus Sonderzahlung
- Bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, bleibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bestehen. Der zusätzliche Freibetrag von 1.800 Euro kann in diesem Fall jedoch nicht genutzt werden. In den meisten Fällen besteht aber ein Wahlrecht für die Anwendung des neuen Rechts.
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<b>
Für alle Verträge der Direktversicherungen ab 01.01.2005 gilt:</b></p>
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<ul>
<li>Sukzessive stärker als Sonderausgabe absetzbar, das heißt die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2005 ebenso wie die für Pensionsfonds und Pensionskassen steuerfrei, sofern die spätere Leistung als lebenslange Rente erfolgt (Dies gilt für bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, im Jahr 2004 sind das 2.472 Euro. Dieser Betrag erhöht sich noch einmal um 1.800 Euro. Spätere Leistungen werden nachgelagert besteuert. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Beiträgen zur Direktversicherung für Neuverträge ab 1. Januar 2005.)</li>
<li>nachgelagerte Besteuerung</li>
<li> keine steuerfreie Kapitalauszahlung</li></ul></p></fad:highlight>